Ihre Kompetenz im Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie im gesamten Bereich des Verkehrsrechts. Dieses umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht:

 

Verkehrszivilrecht

Hatten Sie einen Unfall? Dann haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Verkehrsunfalles zu beauftragen. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Schadenpositionen auch tatsächlich ersetzt bekommen. Wir machen für Sie den Schaden am Fahrzeug, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Kosten eines Mietwagens, ggf. eine Wertminderung und Mehrwertsteuer, bei schweren Unfällen auch Heilungskosten, Kosten für Kuraufenthalt, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden sowie ein angemessenes Schmerzensgeld geltend.

 

Übrigens:

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten.

 

Selbstständig vertreten wir Sie nicht nur, wenn sie bei einem Unfallschaden erlitten haben, sondern auch bei allen weiteren Schadensersatzansprüchen wie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld als Geschädigter einer Straftat, bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs und bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen beim An- und Verkauf eines Neu- und Gebrauchtfahrzeuges sowie bei mangelhafter Reparatur.

 

Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldrecht

Sie wurden geblitzt? Ihnen wird vorgeworfen, ein Rotlichtverstoß begangen, den Abstand unterschritten oder mit dem Handy am Steuer telefoniert haben? Wird Ihnen gar ein Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss zur Last gelegt?

Es drohen Punkte in Flensburg oder droht sogar ein Fahrverbot?

Melden Sie sich bei Erhalt des Anhörungsbogens oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid umgehend bei uns. Die Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren sind aufgrund der Vielzahl möglicher Fehlerquellen bei den eingesetzten Messverfahren oft besser als landläufig gedacht.

Rechtsanwalt Markus Lehmann kann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so den Nachweis der Fahrereigenschaft sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Messung im Hinblick auf mögliche Fehlerquellen überprüfen und im Anschluss gegebenenfalls das Verfahren zur Einstellung bringen oder zumindest ein Fahrverbot verhindern.

 

Übrigens:

In Bußgeldsachen werden die Kosten regelmäßig von Ihrer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Verkehrsstrafrecht

Falls Ihnen eine Trunkenheitsfahrt, die Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung/Tötung, eine Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr oder ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, sollten Sie so frühzeitig als möglich mit Rechtsanwalt Markus Lehmann einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Sie haben hier das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon Gebrauch und lassen eine Stellungnahme erst über Ihren Rechtsanwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte und entsprechender Besprechung abgeben. Immer wieder werden hier vorschnelle Angaben gemacht, die sich später nicht mehr revidieren lassen.

Neben dem Verkehrsstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Markus Lehmann als Fachanwalt für Strafrecht Sie selbstverständlich auch in allen anderen Strafsachen und als Geschädigter, Unfallopfer oder Angehöriger im Rahmen der Nebenklage.

 

Übrigens:

In vielen Fällen des Verkehrsstrafrechts übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die für Ihre Verteidigung anfallenden Kosten.

 

Verkehrsverwaltungsrecht

Oft haben verkehrsrechtliche Straf- und Bußgeldverfahren  auch noch verwaltungsrechtliche Verfahren zur Folge, mit entsprechenden Führerscheinmaßnahmen. Auch insoweit ist eine rechtzeitige und umfassende Beratung unerlässlich.

Rechtsanwalt Markus Lehmann berät und vertritt Sie im gesamten Führerscheinrecht, wenn es um die Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) oder um die Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg geht.

Der Weg zu Ihrem Anwalt


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