Ihr Verteidiger im Jugendstrafrecht

Bis zum Alter von 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung, in Ausnahmefällen auch bis 21 Jahren.

Die Erfahrungen in der täglichen Praxis zeigen, dass gerade auch bei jugendlichen Tätern eine professionelle Strafverteidigung unerlässlich ist. Denn selbst im Jugendstrafrecht drohen zum Teil ernsthafte Sanktionen, bei entsprechend schweren Taten auch mehrjährige Jugendstrafe. Auch werden jugendliche Angeklagte häufig übermäßig hart bestraft, in der Absicht, damit einen Abschreckungseffekt bei potenziellen Nachahmern zu erzielen. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht im Jugendstrafrecht jedoch der Gedanke einer erzieherischen Wirkung im Vordergrund, und nicht die reine Bestrafung.

Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich hier eine Begleitung durch einen erfahrenen Jugendstrafrechtsanwalt wie Rechtsanwalt Markus Lehmann. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er regelmäßig jugendliche und heranwachsende Straftäter vor Jugendkammern, Jugendschöffengerichten und Jugendrichtern.

Je nach Tat lassen sich gerade im Jugendstrafrecht mit einer professionellen Verteidigung zahlreiche negative Konsequenzen vermeiden, die ansonsten zum Teil ungeahnte und drastische Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg haben können. Bei einer frühzeitigen und strategisch aufgebauten Verteidigung stehen darüber hinaus die Chancen gut, den gewünschten Erfolg vor Gericht tatsächlich zu erzielen.

Rechtsanwalt Markus Lehmann verfügt über umfangreiche Erfahrungen, wenn es um engagierte Strafverteidigung geht.

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