Ihr Verteidiger im Strafrecht

Rechtsanwalt Markus Lehmann ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über mehr als 15-jährige Erfahrung, wenn es um engagierte Strafverteidigung geht.

Als Strafverteidiger berät und vertritt er Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts engagiert und professionell, insbesondere auch bei Betäubungsmittelstraftaten wegen des Umgangs mit Drogen wie Heroin, Kokain, Amphetamine, Ecstasy (MDMA), LSD, Cannabis (Haschisch und Marihuana oder synthetische Cannabinoide) oder Crystal Meth.

Gerade bei Drogendelikten bestehen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen, die in diesem Spezialgebiet des Strafrechts vorhandenen Chancen müssen jedoch erkannt und fachkundig genutzt werden.

Die Praxis zeigt, dass die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung meist schon frühzeitig gestellt werden. Eine frühe Aussage zu Beginn des Ermittlungsverfahrens oder  auch nur ein unbedachtes Wort gegenüber der Polizei machen ansonsten aussichtsreiche Verteidigungsmöglichkeiten oft zunichte.

 

Er rät Ihnen daher im Umgang mit Polizei und Justiz zu folgender Verhaltensweise:

  • Unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Das heißt: Keine Aussage, aber auch keine „harmlosen“ Gespräche mit Polizisten.
  • Sofort telefonisch den Anwalt Ihres Vertrauens informieren. Bei Festnahme auf dem Anruf bei Ihrem Anwalt bestehen. Das ist Ihr gutes Recht.
  • Niemals ohne Ihren Anwalt zu einer Vernehmung gehen.
  • Bei Durchsuchungen: Sofort Anruf beim Anwalt. Alle beschlagnahmten Sachen müssen ins Protokoll. Nichts unterschreiben.
  • Denken Sie immer daran, dass jedes Telefon abgehört werden kann.

 

Sollte die Polizei gerade vor Ihrer Türe stehen oder sollten Sie oder Ihr Bekannter schon von der Polizei verhaftet worden sein, sogar Untersuchungshaft drohen, steht Rechtsanwalt Markus Lehmann Ihnen in der Regel sofort und immer persönlich mit Rat und Tat zur Seite, selbstverständlich auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der

Notfallnummer 0160 - 94180145.

Sofern Sie eine Vorladung zu Polizei oder Staatsanwaltschaft, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben, melden Sie sich umgehend bei uns. Wir finden für sie einen kurzfristigen Termin.

Nach Mandatierung nimmt Rechtsanwalt Markus Lehmann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und bespricht deren Inhalt und das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen.

Im Vorfeld eine Hauptverhandlung klärt Rechtsanwalt Markus Lehmann Sie über den wahrscheinlichen Verlauf des Verfahrens auf und entwickelt mit Ihrer Hilfe eine auf Ihr Verfahren zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Wo dies möglich ist, klärt er aktiv den Sachverhalt zu Ihren Gunsten auf, ermittelt entlastende Tatsachen und für Sie sprechende Umstände und trägt diese vor Gericht vor. Er ist dabei in jedem Fall streng parteilich und orientiert sich ausschließlich an Ihren Interessen als Mandant.

 

Schwerpunkte im Strafrecht:

Allgemeines Strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Dopingmittel- und Arzneimittelstrafrecht

Sexualstrafrecht

Körperverletzungs- und Tötungsdelikte

Untersuchungshaft

Computer- und Internetstrafrecht

Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Jugendstrafrecht

Der Weg zu Ihrem Anwalt


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